Bei der Bauabnahme geht es um die letzte Kontrolle, bevor das Eigenheim in die Obhut und Verantwortung des Bauherrn geht. Ist wirklich alles in Ordnung? Soll und darf man kleinlich sein bei dieser Abnahme? Ja. Durch den Bauboom und den zunehmenden Zeit- und Kostendruck können Fehlerquellen entstehen. Insbesondere die versteckten, können unentdeckt, grosse Schäden anrichten. Darum lieber einmal zu viel und lieber genauer hinsehen. Achtung: Wird ein offensichtlicher Mangel übersehen, gilt er dennoch als abgenommen.
Darauf müssen Sie bei der Bauabnahme achten:
- Ein möglichst präziser Bauvertrag mit konkreten Formulierungen. Unterschreiben Sie nur, was Sie auch verstanden haben.
- Planen Sie genügend Zeit für die Bauabnahme ein. Für eine Eigentumswohnung empfiehlt der Fachmann 2 Stunden für ein Einfamilienhaus 3 Stunden.
- Bei der Bauabnahme schreibt der Ersteller ein Abnahmeprotokoll mit einer Mängelliste. Die ausstehenden Arbeiten und die festgestellten Mängel sollen vollständig und nachvollziehbar protokolliert werden. Grund: Diese müssen für alle nicht an der Bauabnahme Beteiligte, verständlich sein. Dies ist bei einem möglichen Gang auf dem Rechtsweg sehr wichtig.
- Kontrollieren Sie die sichtbaren Oberflächen (Boden, Wand, Decken usw.), weil diese wie gesehen akzeptiert werden müssen. Wichtig: Die Beurteilung von Oberflächen und Ausführung richtet sich nach den jeweiligen SIA-Normen und den Empfehlungen der Schweizerischen Fachverbände.
- Bei Stockwerkeigentümern sollten auch die allgemeinen Teile der Liegenschaft überprüft werden.
- Wenn das Bauwerk nicht im normalen Rahmen benutz- und bewohnbar ist, muss die Abnahme zurückgestellt werden. Im Zweifelsfall die schriftliche Bezugsbewilligung der Behörden verlangen, welche die Bewohnbarkeit bestätigt.
- Ist dies nicht der Fall, verweigern Sie die Abnahme.
- Ist man sich bei einigen Punkten bei der Bauabnahme nicht einig, kann man eine Prüfung durch einen unabhängigen Experten als Schiedsrichter verlangen.
- Termine für die Behebung von Mängeln sollten schriftlich und in einer angemessenen Frist festgehalten werden (Achtung: Lieferfristen für Baumaterial berücksichtigen).
- Das Bauabnahme-Protokoll muss von den betroffenen Parteien schriftlich anerkannt werden. Bestehen sie auf eine Kopie oder machen Sie zumindest ein Foto der Unterlagen und auch der Bauschäden.
Quelle: Wertvolle Tipps auf dem Weg zu Ihrem Eigenheim © hbq-Bauberatung.ch