Toggenburger + Co AG Transport: Ausnahmetransport-Begleitungen
(Paid Post)
Damit private Firmen Ausnahmetransport-Begleitungen – sogenannte ATB – durchführen dürfen, müssen folgende zwei Bedingungen erfüllt sein:
- A) Die Firma muss über speziell ausgerüstetes Material und ein entsprechend immatrikuliertes ATB-Begleitfahrzeug verfügen.
- B) Bei der Begleitung eines Ausnahmetransportes muss mindestens eine Person über einen ATB-Fachausweis der Kantonspolizei Zürich verfügen.
Gesetzliche Voraussetzungen und Vorschriften
Die Begleitung durch private ATB-Firmen ist noch nicht in der ganzen Schweiz möglich, im Kanton Zürich jedoch schon. Die Begleitfahrzeuge müssen neben den orangen Drehlichtern auch mit einer mobilen Wechselsignal-Anlage (WSA) ausgerüstet sein, auf welcher sowohl hinten als auch vorne die verschiedenen Verkehrssignale dargestellt werden können, z.B. das Signal «Andere Gefahren», Abweispfeile nach links und rechts oder der Anzeigetext «STOP».
Zudem muss das Fahrzeug als Lieferwagen oder Kleinbus eingelöst sein, mindestens 160 cm hoch und vorne und hinten mit einer rot-weissen Reflex-Warnmarkierung gemäss DIN 30710 versehen sein. Seitlich sind weisse, reflektierende Balken erforderlich.
Die Anforderungen sind hoch, trotzdem hat Toggenburger + Co in den Bereich Transporte investiert
Erfahrenes Personal der Firma Toggenburger + Co AG hat die intensive Kurswoche der Kantonspolizei Zürich besucht, um sich die Fähigkeiten anzueignen, Ausnahmetransportbegleitungen aller Art durchzuführen und um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden gewährleisten zu können.
Täglich bewegen wir Tonnen – heute ist man unabhängig und kann jeden Schwertransport selber und sicher auf den Schweizer Strassen begleiten, falls nötig sogar nachts.