Verpackungsentwicklung: Botschaft, Schutz, Transport

Transportverpackungen und ihre Anforderungen

Begriffsdefinition

Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, Transportschäden von Waren verhindern oder aufgrund der Transportsicherheit verwendet werden. Bei gefährlichen Transportgütern muss zudem die Umgebung ausreichend geschützt sein. (Quelle: Schweizer-Verpackung).

Gesetzliche Auflagen

Die Transportverpackung muss zahlreichen Richtlininen entsprechen. Gesetzliche Bestimmungen sind auf EU-Ebene vorhanden. Als Nicht-Mitglied der EU sind diese für die Schweiz jedoch nicht bindend. Im Gegensatz z.B. zu Deutschland gibt es in der Schweiz auch keine allgemeine Verpackungsordnung, welche z.B. Transportverpackungen regelt. Es gibt jedoch Vorschriften, welche bestimmte Verpackungseigenschaften betreffen. Diesbezügliche Bestimmungen sind im Umweltschutzgesetz sowie in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung enthalten (Art. 30-30e, 32 und 32abis, Kapitel Abfälle); umweltschädliche Stoffe für Verpackungen sind entweder verboten (Cadmium, Quecksilber etc.) oder werden durch freiwillige Übereinkommen untersagt (chlorhaltige Kunststoffe wie PVC etc.). (Quelle: Bundesamt für Umwelt, Verpackungen,bafu.admin.ch).

Das Schweizerische Verpackungsinstitut (SVI) hat auch einen Leitfaden für Transportverpackungen von empfindlichen industriellen Produkten erstellt. Dieser Leitfaden enthält entsprechende Empfehlungen an die Transporteure und kann gebührenpflichtig auf der Homepage der SVI bestellt werden (svi-verpackung.ch).

Transportbestimmungen der Post

Herausforderung Transportverpackung - Vorschriften beachten

Herausforderung Transportverpackung – Vorschriften beachten

Die Schweizerische Post hat eigene Transportbestimmungen erlassen, welche für die Verpackung von Transportwaren angewendet werden kann. Bestimmte Waren werden für den Transport nicht zugelassen, wie etwa Sprengstoff, Farben, Lacke, Waffen, Edelsteine, Kunstgegenstände, lebende Tiere und Pflanzen. Mit der Genehmigung der Swiss Post GLS sind hier allenfalls Ausnahmen möglich. Der Absender ist zudem selber dafür verantwortlich, dass der Versand in einer geeigneten Verpackung erfolgt und er kann eine Zusatzversicherung gegen alle Risiken von Haus zu Haus – Transporten abschliessen. (Quelle: Swiss Post GLS, Swisspost-gls.ch)

Darüber hinaus gibt es bei der Post besondere Bestimmungen für den Palettenversand in europäische Länder (vgl. Swisspost-gls.ch). Angenommen werden Euro-Paletten oder Einwegpaletten bis 120 x 80 cm. Die Maximalhöhe beträgt 200 cm, das Maximalgewicht 500 kg pro Palette. Es gibt auch eine Liste, in welche Länder geliefert werden kann.

Prüfung von Transportverpackungen

Das Zertifizierungsunternehmen SGS macht eine auf der Grundlage der ISTA-Normen (International Safe Transit Association) zertifizierte Prüfung von Transportverpackungen. Dabei wird untersucht, ob die Verpackungsmaterialien den Vorgaben des Unternehmens entsprechen und genügend Schutz bieten können. (Quelle: SGS, Logistik, sgs.ch).

Gefahren/Unfallstatistik. Bis jetzt wurde keine Übersicht veröffentlicht, welche die Gefahren bei der Verwendung von Transportverpackungen oder eine entsprechende Unfallstatistik aufzeigt.

Es ist jedoch zu empfehlen, die bestehenden gesetzlichen Auflagen (USG, Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung etc.) zu beachten, als Absender dafür zu sorgen, dass der Transport in einer geeigneten Verpackung erfolgt und – falls möglich – beim SGS-Zertifizierungsunternehmen eine Prüfung der gewählten Transportverpackung durchzuführen.

Autor: Reto Ramstein, Jurist

Weiterführende Links zum Thema Transportverpackungen

 

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