Videoüberwachung: not-wendig oder überflüssig?
Die Überwachung des öffentlichen und privaten Raums mit Hilfe von Kameras ist zweischneidig. Einerseits gibt es Hinweise darauf, dass kriminelle Delikte an überwachten Orten zurückgehen, andererseits heisst das nicht, dass die potentiellen Täterinnen oder Täter ihre Machenschaften wirklich aufgeben. Häufig werden sie einfach an anderen Stätten aktiv.
Videoüberwachung – Schutz oder Kontrolle?
Die Videoüberwachung wird überwiegend zum Schutz von Eigentum, beispielsweise in Bankfoyers, oder von Personen, beispielsweise in wenig frequentierten Parkhäusern, eingesetzt. Der Sinn und Zweck dieser Überwachung ist die Abschreckung vor kriminellen Handlungen. Sollte es zu einer Tat, einem Einbruch, einem tätlichen Angriff kommen, werden die gespeicherten Aufnahmen ausgewertet. Einbrecher, denken wir an die typischen Bankräuber aus Hollywood-Filmen, planen ihre Raubzüge jedoch häufig akribisch, so dass nach der Tat manchmal wenig brauchbares Bildmaterial vorliegt.
Live-Kontrolle rund um die Uhr
Um kriminelle Taten wirklich verhindern zu können, müssen die Videos nicht nur aufgezeichnet werden, sondern auch stetig ausgewertet und kontrolliert, beispielsweise durch Sicherheitspersonal, das live die Geschehnisse vor der Kamera verfolgt, sowie bewertet und im Fall der Fälle sofort Hilfe holen oder selbst helfend eingreifen kann.
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
Die Speicherung von Aufnahmen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Aufgenommenen. Das Bundesgesetz für Datenschutz regelt genau, wie vorgegangen werden muss, wenn bestimmte oder bestimmbare Personen auf den Aufnahmen identifizierbar sind. Unabhängig davon, ob die Bilder gespeichert werden oder nicht. Es gilt somit auch für Video-Gegensprechanlagen. Welche Regeln man bei der Videoüberwachung befolgen muss, sollte man also unbedingt vor der Installation einer Überwachungskamera studieren (Siehe: Merkblatt EDOEB).
Wann macht Videoüberwachung Sinn?
Der Einsatz von Videoüberwachung zum Schutz von Eigentum in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Banken oder Läden während der Abwesenheit von Personal und Mitarbeitern hilft durch Abschreckung dabei, Vandalismus vorzubeugen oder im Fall von Beschädigungen, die Vandalen ausfindig machen zu können. Auch die Überwachung zum Schutz von Personen in Parkhäusern, Treppenhäusern, Unterführungen oder des Nachts auf einsamen Bahnhöfen oder in Zügen hilft, Übergriffe zu verhindern. Sicherheitspersonal oder die Polizei können schneller helfend eingreifen. Und die Täter können – sollte doch etwas passieren – durch das Beweismaterial identifiziert und überführt werden.
Wann dürfen Videoüberwachungssysteme eingesetzt werden?
Auch als Unternehmung muss man sich bewusst sein, dass Videoüberwachungssysteme nur erlaubt sind, wenn sie rechtmässig und verhältnismässig eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die aufgenommen Personen entweder zugestimmt haben, dass sie aufgenommen werden, ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse an der Überwachung besteht oder sie durch ein Gesetz gerechtfertigt ist.
Ausserdem muss gewährleistet sein, dass die Videoüberwachung geeignet ist, den Schutz von Eigentum oder Personen wirklich sicherzustellen und es keine anderen, milderen Massnahmen gibt, die das Persönlichkeitsrecht der Aufgenommenen weniger angreifen. Denn schliesslich ist nicht jeder Aufgenommene ein potenzieller Täter!
Links zum Thema «Videoüberwachung»:
- Dein Leben, ein Film?
- Schweizerische Eidgenossenschaft – Videoüberwachung
- Räber Leben Blog: Sicherheit Versus Freiheit
Autorin: Jasmin Taher
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