Bauabnahme: Mit Checkliste oder Gutachter?

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Bauabnahme mit Vorteil durch einen professionellen Bauberater

Ist eine Bauabnahme wichtig? Ja! Warum? Alles, was dabei abgenommen wurde, kann nicht nachträglich beim entsprechenden Handwerker geltend gemacht werden, wenn sich doch noch verdeckte Mängel bemerkbar machen sollten. Das heisst, alle Reparaturen gehen dann auf eigene Kosten. Zur Bauabnahme gehören ein genaues Controlling des Baus und das Erfassen aller Baumängel in einem Bauabnahme-Protokoll.

Das gehört in die Checkliste

Wer Kosten sparen will, wird die Abnahme des Wohnobjektes selbst übernehmen wollen. Das ist aber nur dann möglich, wenn wichtige Grundkenntnisse in Sachen Bauwesen vorhanden sind. Werden Mängel nicht als Mängel erkannt, wird das Ganze teurer, als wenn ein Gutachter, bzw. Bauprofi beigezogen wird.

Darauf müssen Sie achten

  • Es fängt beim Bauvertrag an. Je konkreter dieser formuliert ist, desto grösser die Chance, Mängel zu erkennen. Das gilt auch für das Bauabnahme-Protokoll. Auf konkrete Formulierungen bestehen. Denken Sie an einen Rechtsfall. Juristen müssen verstehen und nachvollziehen können, was gefordert und was nicht eingehalten wurde.
  • Die Immobilie sollte vor der Bauabnahme überprüft werden. Sich also Zeit nehmen und Notizen machen. Während der Abnahme Punkt für Punkt durchgehen. Im Zweifelsfall einen unabhängigen Experten als Schiedsrichter zur Überprüfung von Streitpunkten beiziehen. Hilfe bieten auch Fachverbände. Was ist die Norm? Was ist zumutbar?
  • Ihre Wohnung, Ihr Haus ist ein wertvolles Gut. Daher planen und verlangen Sie genügend Zeit (2 bis 3 Stunden) für die Abnahme.
  • Was gehört sonst noch zum Haus? Auch Garage, Dach und Umgebung sollten erfasst und abgenommen werden.
  • Jede Beanstandung braucht einen Reparaturtermin. Ansonsten laufen die Reparaturarbeiten Gefahr, vergessen oder hinausgezögert zu werden. Es braucht dazu eine angemessene Frist. Nicht immer sind Bauteile in Kürze lieferbar. Diese Lieferfristen sind in Normen festgehalten.
  • Wichtig: Das Bauwerk muss abgenommen werden, wenn es im normalen Rahmen benutz- und somit bewohnbar ist. Ist dies nicht der Fall, soll die Abnahme zurückgestellt werden. Im Zweifelsfall kann eine schriftliche Bezugsbewilligung der Behörden verlangt werden, welche die Bewohnbarkeit bestätigt. Ist dies nicht gegeben, verweigern Sie die Abnahme.
  • Das Protokoll muss von den beteiligten Parteien gegenseitig schriftlich anerkannt werden. Eine Kopie der Unterlagen, und sei es nur als Foto, ist ein Muss.

Und der Gutachter?

Vertrauen ist gut, und sicher auch sympathisch. Trotzdem muss man wissen, dass die Bauabnahme ein ganz entscheidender Faktor beim Hausbau ist. Eine Checkliste bietet Unterstützung, doch ihr fehlt die Erfahrung. Das Wissen, welche Baumängel oft übersehen oder unterschätzt werden. Wo es sich lohnt, genauer hinzusehen. Das kostet zwar. Nur – ob man sich jetzt einen Baufachmann leistet, oder später wegen Mängeln mit Zeit, Geld und Nerven bezahlen, ja sogar den Rechtsweg gehen muss, ist eine Kostenrechnung, die man sich ganz bewusst ansehen sollte!

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